Gesetzlich Versicherte
Abrechnung über Krankenkasse mit Versichertenkarte.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen
Sachbearbeiter in Verbindung und klären die Kostenübernahmebedingungen für eine psychotherapeutische Behandlung, lassen sich gleichzeitig die Antragsformulare zusenden.
Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärzte in Verbindung mit der für Psychologische Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Selbstzahler
Das Honorar für eine 50 minütige Sitzung beträgt, einkommensgestaffelt nach persönlicher Vereinbarung, zwischen 70,00 € - 90,00 €.